Unsere Dienstleistungen für Sie

  • Airbag
  • Anhänger defekt oder muss zur Hauptuntersuchung?
  • Anhängerkupplungen
  • Auspuff
  • Batterieservice
  • Bremsen
  • Hol- und Bring-Service
  • Hauptuntersuchung mit integrierter AU*
  • Inspektion
  • Karosseriearbeiten
  • KFz-Elektrik und -Elektronik
  • Klimaservice
  • Motordiagnose
  • Öl-Service
  • Rad und Reifen
  • Stossdämpfer
  • Unfallinstandsetzung

* in Zusammenarbeit mit autorisierten Prüforganisationen

Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29)

Sind Sie Gewerbetreibender? Dann beachten Sie bitte die folgende Informationen:

Gewerbetreibende sind gemäß § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Fahrzeuge" (BGV D29) verpflichtet ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf oder mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (siehe auch BGV D29 und deren § 57).

Für die Einhaltung der UVV sind Sie als Gewerbetreibender/Halter des Fahrzeugs verantwortlich. Die geforderte Sachkunde für die Prüfung nach § 57, BGV D29 haben wir und sind berechtigt den geforderten UVV-Prüfbericht auszustellen. Kommen Sie einfach auf uns zu und lassen sich beraten

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